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Betriebsgründung

Fliesenlegerbetrieb gründen in Deutschland: was die Rückkehr der Meisterpflicht für Sie bedeutet

Von 2004 bis Anfang 2020 konnte in Deutschland jede:r ohne Meisterbrief einen Fliesenlegerbetrieb eröffnen. Seit dem 14. Februar 2020 ist das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk wieder zulassungspflichtig. Für Gründer:innen heißt das: Ohne Meister oder eine anerkannte Alternative gibt es keine Eintragung in die Handwerksrolle. Dieser Leitfaden erklärt, wer heute gründen darf, wie weit der Bestandsschutz reicht, welche Pflichten auf der Baustelle zählen und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.

7 Min. LesezeitStand: November 2026

Hände verfugen Bodenfliesen mit einem Fugbrett

Das Wichtigste in Kürze

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger steht seit 14. Februar 2020 wieder in Anlage A der Handwerksordnung (Nr. 42). Ohne Eintragung in die Handwerksrolle dürfen Sie keine wesentlichen Fliesenarbeiten anbieten.
  • Wer am 13. Februar 2020 einen zulassungsfreien Fliesenlegerbetrieb hatte, wurde nach § 126 HwO ohne Meister in die Handwerksrolle umgetragen. Dieser Schutz hängt am Inhaber, nicht an der Firma.
  • Ohne eigenen Meisterbrief bleiben Altgesellenregelung (§ 7b HwO), Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) oder ein angestellter Betriebsleiter mit Meister.
  • Abdichtungen in Bad und Küche plant und dokumentiert man nach DIN 18534 und ihren Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W3-I.
  • Fliesenlegerbetriebe fallen unter die Bau-Sozialkassen: Mit gewerblichen Mitarbeiter:innen melden Sie sich bei der SOKA-BAU, die Unfallversicherung läuft über die BG BAU.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften ändern sich: Prüfen Sie Details bei Ihrer Wirtschafts- oder Handwerkskammer, Ihrer Innung oder Ihrer Steuerberatung.

Rückkehr der Meisterpflicht: was 2020 passiert ist

Mit der Handwerksnovelle 2004 wurden viele Gewerke zulassungsfrei, darunter die Fliesenleger. Die Zahl der Betriebe stieg stark, die Zahl der Ausbildungsbetriebe sank. 2020 hat der Gesetzgeber zwölf Handwerke in die Anlage A zurückgeholt, darunter Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger und Parkettleger. Seitdem gilt wieder: Selbstständig ist nur, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist (§ 1 HwO).

Wer heute einen Fliesenlegerbetrieb führen darf (Stand: November 2026)
SituationRechtsgrundlageWas Sie brauchen
Meister:in im Fliesenlegerhandwerk§ 7 Abs. 1a HwOMeisterbrief, Antrag auf Eintragung bei der Handwerkskammer
Betrieb bestand am 13.02.2020 als zulassungsfreies Handwerk§ 126 HwOWurde von Amts wegen umgetragen; Schutz bleibt beim bisherigen Inhaber
Erfahrene:r Geselle:in§ 7b HwOGesellenprüfung, sechs Jahre Tätigkeit, davon vier in leitender Stellung
Besondere Lebenslage oder gleichwertige Kenntnisse§ 8 HwOAusnahmebewilligung der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Kammer
Kein eigener Nachweis§ 7 Abs. 1 HwOAngestellte:r Betriebsleiter:in mit Meister oder gleichwertiger Qualifikation

Bestandsschutz: was er schützt und was nicht

§ 126 HwO schützt Betriebe, die am 13. Februar 2020 als zulassungsfreies Fliesenlegerhandwerk liefen. Sie wurden ohne Meisterprüfung in die Handwerksrolle umgetragen und dürfen weiterarbeiten. Für Gründer:innen sind drei Details wichtig:

  • Der Schutz hängt am Inhaber. Eine natürliche Person, die den Betrieb damals führte, behält die Eintragung. Wer einen solchen Betrieb heute kauft und ihn als neuer Inhaber weiterführt, braucht in der Regel selbst die Voraussetzungen für die Eintragung.
  • Neue Gesellschafter:innen lösen eine Frist aus. Wird der Inhaber eines umgetragenen Betriebs nach dem 13. Februar 2020 um weitere Eigentümer:innen oder Gesellschafter:innen erweitert, muss die Qualifikation innerhalb von sechs Monaten nachgewiesen werden. Sonst wird die Eintragung gelöscht (§ 126 Abs. 4 HwO).
  • Ausscheiden ist unkritisch. Scheiden einzelne Gesellschafter:innen aus, bleibt der Betrieb eingetragen (§ 126 Abs. 3 HwO).
Zwei Personen unterschreiben ein Dokument an einem Schreibtisch
Bei einer Übernahme gehört die Frage nach der Handwerksrolle in den Vertrag, nicht erst danach.

Abdichtung nach DIN 18534

Seit 2017 regelt die DIN 18534 die Abdichtung von Innenräumen. Teil 1 teilt Flächen nach der Wassereinwirkung in Klassen ein, die übrigen Teile beschreiben die Abdichtungsarten, etwa flüssig verarbeitete Abdichtungen im Verbund mit Fliesen. Für Sie als Fliesenleger:in zählt vor allem: Die Wassereinwirkungsklasse bestimmt, welches System Sie einsetzen dürfen und wie Sie es ausführen.

Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18534-1 (vereinfachte Beispiele)
KlasseEinwirkungTypisches Beispiel
W0-IgeringWandflächen über Waschbecken, Spritzbereiche in häuslichen Küchen
W1-ImäßigWände über Badewanne und in Duschen mit Duschwanne, Badboden ohne Ablauf im Wohnbereich
W2-IhochBodengleiche Dusche, Bodenflächen mit Ablauf
W3-Isehr hochGewerbliche Küchen, Schwimmbadumgänge, Duschanlagen in Sportstätten

Abdichtung abnahmesicher machen

  • Wassereinwirkungsklasse jeder Fläche im Angebot benennen
  • Nur geprüfte Systeme mit passendem Nachweis verwenden, nicht Abdichtung und Dichtband verschiedener Hersteller mischen
  • Mindesttrockenschichtdicke einhalten und Verbrauch festhalten
  • Ecken, Bewegungsfugen und Rohrdurchführungen vor dem Verfliesen fotografieren
  • Bedenken schriftlich anmelden, wenn der Untergrund nicht passt

Die Abrechnung der Fliesenarbeiten regelt die VOB/C mit der DIN 18352, wenn die VOB/B vereinbart ist. Bei Privatkund:innen gilt sie nur, wenn Sie sie wirksam einbeziehen. Viele junge Betriebe schreiben die wichtigsten Abrechnungsregeln deshalb direkt ins Angebot.

SOKA-BAU, BG BAU und die Bausteuer-Fallen

Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten stehen in den Beispielen des Bau-Sozialkassentarifvertrags (VTV). Beschäftigen Sie gewerbliche Arbeitnehmer:innen, melden Sie den Betrieb bei der SOKA-BAU an. Sie übernimmt Urlaubsvergütung, Berufsausbildung und Zusatzrente; finanziert wird das über einen monatlichen Beitrag auf die Bruttolohnsumme. Unfallversicherungsträger ist die BG BAU, der Sie die Eröffnung binnen einer Woche anzeigen.

  • Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG): Ohne sie behält ein unternehmerischer Auftraggeber 15 % Ihres Rechnungsbetrags als Bauabzugsteuer ein. Beantragen Sie sie direkt nach der steuerlichen Erfassung.
  • Reverse Charge (§ 13b UStG): Arbeiten Sie für einen Bauunternehmer, der selbst Bauleistungen erbringt, schuldet er die Umsatzsteuer. Ihre Rechnung enthält dann keine Umsatzsteuer, aber einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft.
  • Kleinunternehmerregelung: Möglich bis 25.000 € Vorjahresumsatz (§ 19 UStG). Bei Materialeinkauf und Werkzeuginvestitionen lohnt sich der Vorsteuerabzug meist mehr.

Was die Gründung kostet

Typische Gründungskosten Fliesenlegerbetrieb (grobe Richtwerte, Stand: November 2026)
PostenSpanneBemerkung
Meisterkurs und Prüfungrund 6.000 bis 12.000 €Teilweise über Aufstiegs-BAföG gefördert, dazu Material und Verdienstausfall
Eintragung Handwerksrolle, Gewerbeanmeldungniedriger dreistelliger BetragGebühren je nach Kammer und Gemeinde
Werkzeug und Maschinen12.000 bis 25.000 €Großformat-Technik zusätzlich
Fahrzeugab rund 400 € pro MonatLeasing, oder gebraucht ab rund 15.000 €
Versicherungenab rund 1.000 € pro JahrBetriebshaftpflicht mit Bearbeitungs- und Leitungswasserschäden
Website und Auftrittsiehe Website-KostenFotos fertiger Bäder sind Ihr wichtigstes Verkaufsargument
Fliesenleger mit Kappe und Latzhose schneidet eine Fliese mit dem Winkelschleifer
Für Schneide- und Schleifarbeiten gehören Absaugung und Atemschutz zur Grundausstattung.

So machen Sie es richtig

  • Eintragung in die Handwerksrolle vor dem ersten Auftrag abschließen
  • Bei Übernahmen die Grundlage der bestehenden Eintragung prüfen
  • Freistellungsbescheinigung früh beantragen
  • Abdichtungen fotografieren und mit Protokoll übergeben

Lieber nicht

  • Als „Bodenleger“ oder „Trockenbauer“ angemeldet Fliesen verlegen
  • Abdichtungssysteme verschiedener Hersteller kombinieren
  • SOKA-BAU-Beiträge in der Kalkulation vergessen
  • Mit „Meisterbetrieb“ werben, wenn der Betrieb über Bestandsschutz oder § 7b eingetragen ist

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Quellen

Kurz beantwortet

Fragen zu diesem Thema

Ist Fliesenleger wieder meisterpflichtig?

Ja. Seit dem 14. Februar 2020 steht das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk wieder in Anlage A der Handwerksordnung. Neue Betriebe brauchen einen Meister oder eine anerkannte Alternative wie die Altgesellenregelung nach § 7b HwO.

Kann ich einen Fliesenlegerbetrieb mit Bestandsschutz kaufen?

Sie können den Betrieb kaufen, der Bestandsschutz geht aber nicht automatisch auf Sie über. Er gilt für den Inhaber, der am 13. Februar 2020 den Betrieb führte. Klären Sie vor dem Kauf mit der Handwerkskammer, ob Sie selbst eingetragen werden können oder einen Betriebsleiter mit Meister brauchen.

Was bedeutet W2-I bei der Abdichtung?

W2-I ist nach DIN 18534-1 die Wassereinwirkungsklasse „hoch“. Dazu gehören zum Beispiel bodengleiche Duschen und Bodenflächen mit Ablauf. Für diese Flächen brauchen Sie ein geeignetes Abdichtungssystem und eine besonders sorgfältige Ausführung an Rinnen, Abläufen und Wandanschlüssen.

Muss ich als Fliesenleger in die SOKA-BAU einzahlen?

Ja, wenn Sie gewerbliche Arbeitnehmer:innen beschäftigen und Ihr Betrieb überwiegend Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten ausführt. Die Beiträge werden monatlich auf die Bruttolohnsumme berechnet. Als Solo-Selbstständige:r ohne Angestellte zahlen Sie nicht ein.

Darf ich ohne Meister Fliesen verlegen, wenn ich als Subunternehmer arbeite?

Nein. Auch als Nachunternehmer betreiben Sie ein Handwerk selbstständig und brauchen die Eintragung in die Handwerksrolle. Einzelne einfache Hilfstätigkeiten sind ausgenommen, das Verlegen von Fliesen gehört aber zum Kern des Handwerks.

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