Das Wichtigste in Kürze
- Elektrotechniker ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A Nr. 25 HwO). Für die Handwerksrolle brauchen Sie den Meister, einen gleichwertigen Abschluss, eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO oder eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO.
- An Anlagen hinter dem Hausanschluss dürfen nur der Netzbetreiber und im Installateurverzeichnis eingetragene Betriebe arbeiten (§ 13 Abs. 2 NAV). Rechnen Sie mit Sachkundenachweis, Werkstattprüfung und laufender Fortbildung.
- Melden Sie den Betrieb binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft an (§ 192 SGB VII). Für Elektrobetriebe ist das in der Regel die BG ETEM.
- Wallboxen müssen dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme gemeldet werden, ab mehr als 12 kVA brauchen sie seine Zustimmung (§ 19 Abs. 2 NAV).
- Startkosten für Messtechnik, Werkzeug und Fahrzeug liegen grob bei 30.000 bis 70.000 € (Stand: November 2026). Prüfaufträge nach DGUV Vorschrift 3 bringen planbaren Umsatz.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften ändern sich: Prüfen Sie Details bei Ihrer Wirtschafts- oder Handwerkskammer, Ihrer Innung oder Ihrer Steuerberatung.
Meisterpflicht: Elektrotechniker steht in Anlage A
Die Handwerksordnung listet Elektrotechniker unter Nr. 25 der Anlage A. Damit gilt die Meisterpflicht: Selbstständig betreiben darf das Handwerk nur, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die Eintragung bekommt nicht nur, wer den Meisterbrief hat. § 7 HwO und die Ausnahmeregeln öffnen weitere Türen.
- Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk oder einem verwandten Handwerk. Die Vorbereitung kostet je nach Schule und Form einen fünfstelligen Betrag, das Aufstiegs-BAföG übernimmt einen großen Teil.
- Gleichwertige Abschlüsse nach § 7 Abs. 2 HwO, zum Beispiel ein Ingenieurstudium der Elektrotechnik oder der Abschluss einer staatlichen Fachschule für Technik, wenn der Schwerpunkt passt. Darüber entscheidet die Handwerkskammer.
- Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO für erfahrene Gesell:innen: bestandene Gesellenprüfung und sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung. Die Berechtigung erteilt die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Kammer.
- Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO, wenn Sie die nötigen Kenntnisse anders nachweisen und die Meisterprüfung für Sie eine unzumutbare Belastung wäre.
- Angestellte:r Betriebsleiter:in mit Meisterbrief, wenn Sie selbst keine Eintragungsvoraussetzung erfüllen. Die Person muss tatsächlich im Betrieb arbeiten, ein Name auf dem Papier reicht nicht.
Die zweite Hürde: das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers
Mit der Handwerksrolle dürfen Sie das Handwerk betreiben. Für die Arbeit an Kundenanlagen hinter dem Hausanschluss reicht das aber nicht. § 13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sagt: Außer dem Netzbetreiber darf nur ein Installationsunternehmen arbeiten, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Der Netzbetreiber darf die Eintragung vom Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation abhängig machen. Für reine Instandhaltung gilt die Pflicht nicht, ausgenommen der Bereich zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung.
Zuständig ist der Netzbetreiber, in dessen Gebiet Ihre gewerbliche Niederlassung liegt. Die Handwerkskammer hat bei dieser Prüfung kein Mitspracherecht. Typischerweise verlangt der Netzbetreiber:
Unterlagen für die Eintragung (üblich, Details je Netzbetreiber)
- Sachkundenachweis der verantwortlichen Elektrofachkraft, in der Praxis oft über den sogenannten TREI-Lehrgang mit Prüfung
- Auszug aus der Handwerksrolle und Gewerbeanmeldung
- Anstellungsvertrag der verantwortlichen Fachkraft, falls Sie das nicht selbst sind
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Werkstatt und Fahrzeug mit vorgeschriebener Ausrüstung und aktuellem Regelwerk, oft geprüft durch ein Mitglied des Installateurausschusses
Nach der Eintragung erhalten Sie einen Installateurausweis. Er ist befristet und wird nur verlängert, wenn Sie die vorgeschriebene Fortbildung nachweisen. In anderen Netzgebieten arbeiten Sie als Gastinstallateur, wenn Sie Ihre Eintragung beim Heimat-Netzbetreiber belegen. Die Grundsätze dafür stimmt der Bundesinstallateurausschuss von BDEW und Elektrohandwerk ab.

Behörden und Versicherungen in der richtigen Reihenfolge
Handwerksrolle
Antrag bei der Handwerkskammer mit Meisterbrief oder gleichwertigem Nachweis. Die Kammer stellt die Handwerkskarte aus, die Sie für die Gewerbeanmeldung brauchen.
Gewerbeanmeldung
Anzeige nach § 14 GewO beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, vielerorts online. Das Amt informiert Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft.
Finanzamt
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (Stand: November 2026). Bei Materialrechnungen für Gewerbekund:innen lohnt sie sich selten.
Berufsgenossenschaft
Binnen einer Woche nach Betriebsbeginn anmelden. Für Elektroinstallationsbetriebe ist in der Regel die BG ETEM zuständig. Als Unternehmer:in ohne Beschäftigte können Sie sich freiwillig versichern.
Installateurverzeichnis
Antrag beim örtlichen Netzbetreiber, Sachkundenachweis und Werkstattprüfung. Planen Sie dafür einige Wochen ein, vor allem wenn der nächste Lehrgangstermin noch aussteht.
Handelsregister und Rechtsform
Als Einzelunternehmen starten Sie ohne Eintrag. Eine GmbH oder UG kommt ins Handelsregister. Mehr dazu im allgemeinen Gründungsleitfaden für Deutschland.
Zweites Standbein: Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3
Jeder Betrieb mit Beschäftigten muss elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen. So verlangen es § 5 der DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung. Prüfen darf eine Elektrofachkraft oder eine unterwiesene Person unter ihrer Leitung und Aufsicht. Die Fristen in der Vorschrift sind Richtwerte. Die prüfende Fachkraft legt sie nach Einsatzbedingungen fest, auf Baustellen deutlich kürzer als im Büro.
Für einen jungen Betrieb ist das ein ideales Geschäft: planbar, wiederkehrend und gut im Winter, wenn auf Baustellen weniger läuft. Ein Beispiel: Eine Gründerin in Nordhessen prüft im ersten Jahr für 35 Kund:innen, vom Zahnarzt über die Bäckerei bis zur Schreinerei. Jeder Prüftermin bringt Folgeaufträge für defekte Geräte, fehlende Fehlerstromschutzschalter oder neue Steckdosen.
- Ausstattung: Gerätetester für ortsveränderliche Betriebsmittel, Installationstester für ortsfeste Anlagen, Prüfplaketten und eine Software, die Prüfprotokolle und Wiedervorlagen verwaltet.
- Preise: Viele Betriebe rechnen je geprüftem Gerät plus Anfahrt ab. Nennen Sie Ihre Preise klar, damit Gewerbekund:innen vergleichen können.
- Dokumentation: Das Protokoll ist das Produkt. Sauber, mit Fristen und Mängelliste, damit die Kundin es der Berufsgenossenschaft oder dem Versicherer vorlegen kann.

Was Werkzeug, Messtechnik und Fahrzeug kosten
| Bereich | Einstieg | Komfortabel |
|---|---|---|
| Installationstester nach DIN VDE 0100-600 | rund 1.500 € | rund 3.500 € |
| Gerätetester für DGUV-V3-Prüfungen | rund 1.000 € | rund 3.000 € |
| Handwerkzeug, Akku-Maschinen, Leitern | rund 4.000 € | rund 10.000 € |
| Transporter mit Regalsystem | gebraucht rund 20.000 € | neu rund 45.000 € |
| Normen und Regelwerk (VDE-Auswahl, Online-Zugang) | rund 300 € pro Jahr | rund 1.000 € pro Jahr |
| Kalkulations- und Prüfsoftware | rund 50 € pro Monat | rund 200 € pro Monat |
| Lehrgänge: TREI, Fortbildungen | rund 1.000 € | rund 2.500 € |
Dazu kommen Versicherungen, ein kleines Lager und Ihr Marktauftritt. Für die Website rechnen Sie bei uns mit 1.800 € einmalig und 30 € im Monat für Hosting. Was Agenturen im Vergleich verlangen, zeigt der Ratgeber zu Website-Kosten. Für Ihre Bank fasst ein einfacher Liquiditätsplan zusammen, wann Großhandelsrechnungen fällig werden und wann Kund:innen zahlen. Bei Bauträgern sind 30 Tage Zahlungsziel und Abschlagsrechnungen üblich, Ihr Großhandel will oft früher Geld sehen.
Woher die ersten Aufträge kommen
- PV-Anbieter ohne eigene Elektrofachkraft suchen eingetragene Betriebe für AC-Anschluss und Netzanmeldung. Ein Rahmenvertrag sichert Grundauslastung.
- Hausverwaltungen brauchen Wallboxen in Tiefgaragen, Treppenhausbeleuchtung und Zählerschrank-Erneuerungen. Pünktlichkeit und schnelle Angebote zählen mehr als der letzte Euro.
- Gewerbekund:innen für DGUV-V3-Prüfungen: Steuerkanzleien, Praxen, Werkstätten, Gastronomie. Ein Anruf und ein klarer Preis pro Gerät genügen oft.
- Privatkund:innen finden Sie über Google. Ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil und echte Bewertungen bringen mehr als Anzeigen in Portalen.
Ihre Website für den neuen Elektrobetrieb
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Wenn die Seite steht, prüfen Sie das Impressum und die Angaben nach § 5 DDG. Zulassungspflichtige Handwerke nennen dort Kammer und Berufsbezeichnung. Den Überblick gibt der Ratgeber zu den Pflichtangaben in Deutschland. Die Bezeichnung „Meisterbetrieb“ verwenden Sie nur, wenn tatsächlich ein Meister oder eine Meisterin den Betrieb führt.
Quellen
- Anlage A HwO: Zulassungspflichtige Handwerke
- § 7 HwO: Eintragung in die Handwerksrolle
- § 7b HwO: Ausübungsberechtigung
- § 8 HwO: Ausnahmebewilligung
- § 13 NAV: Elektrische Anlage, Installateurverzeichnis
- § 19 NAV: Betrieb von Anlagen und Ladeeinrichtungen
- Handwerkskammer Münster: Merkblatt Installateurverzeichnis
- BDEW: Bundesinstallateurausschuss Strom
- § 192 SGB VII: Meldepflicht bei der Unfallversicherung
- BG ETEM
- § 19 UStG: Kleinunternehmer
- § 14 GewO: Anzeigepflicht



