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Impressum-Generator für Ihren Handwerksbetrieb

Das passende Impressum für Ihren Betrieb: mit Rechtsform, Firmenbuch oder Handelsregister, Innung bzw. Handwerkskammer und Gewerberecht.

Dieser Generator ersetzt keine Rechtsberatung. Wir haben die Angaben sorgfältig zusammengestellt, übernehmen aber keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit im Einzelfall.

Ihr Gewerk
Standort des Betriebs
Betrieb & Rechtsform
Adresse & Kontakt
Gewerbe & Kammer
Gewerbeberechtigung

Alle Gewerbe ankreuzen, für die Sie eine Berechtigung haben (siehe GISA-Auszug).

Haftpflichtversicherung

Freiwillig. Pflicht sind die Angaben nur bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflicht, unter den zehn Gewerken bei Baumeistern in Österreich. Wenn Sie die Versicherung nennen, dann vollständig.

Weitere Angaben

Vorschau Ihres Impressums

Noch offen:Vor- und Nachname (Inhaber:in)Straße und HausnummerPLZOrtE-MailBundeslandGewerbebehörde

Impressum

Medieninhaber und Diensteanbieter

[Name der Inhaberin bzw. des Inhabers]

Standort der Gewerbeberechtigung: [Straße und Hausnummer], [PLZ] [Ort], Österreich

E-Mail: [E-Mail]

Gewerberecht

Gewerbeberechtigung: Elektrotechnik (reglementiertes Gewerbe, § 94 Z 16 GewO 1994)

Kammerzugehörigkeit: [Wirtschaftskammer]

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: [Gewerbebehörde]

Berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz

Medieninhaber: [Name der Inhaberin bzw. des Inhabers]

Unternehmensgegenstand: Elektrotechnik und Elektroinstallationen

Sitz: [Ort]

Erstellt mit meine-handwerker-website.com

Name, Adresse und E-Mail stehen in jedem Impressum. Bei Handwerksbetrieben kommt mehr dazu, und genau das fehlt bei Standard-Generatoren: in Österreich Gewerbeberechtigung, Landesinnung und Gewerbebehörde, in Deutschland Handwerkskammer und Handwerksrolle. Wählen Sie Gewerk, Land und Rechtsform, den Rest stellt der Generator zusammen.

Welche Angaben braucht das Impressum eines Handwerksbetriebs?

In Österreich regelt § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG), was auf jeder geschäftlichen Website stehen muss: Name bzw. Firmenwortlaut, die vollständige Anschrift des Standorts, eine E-Mail-Adresse und eine zweite schnelle Kontaktmöglichkeit, bei eingetragenen Unternehmen Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, dazu die UID-Nummer, falls vorhanden. Alle zehn Gewerke, die der Generator kennt, sind reglementierte Gewerbe nach § 94 Gewerbeordnung. Deshalb kommen die Kammerzugehörigkeit, die Gewerbebehörde und ein Verweis auf die Gewerbeordnung samt Link dazu. Die Offenlegung nach § 25 Mediengesetz ergänzt Unternehmensgegenstand und Sitz.

In Deutschland gilt § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Pflicht sind Name und Anschrift, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretungsberechtigte, eine E-Mail-Adresse, der Registereintrag mit Gericht und Nummer und die USt-IdNr., wenn Sie eine haben. Handwerkskammer, Eintragung in die Handwerksrolle, Meistertitel und der Verweis auf die Handwerksordnung sind für Elektro, SHK, Kfz, Bau und Ausbau nach Auffassung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks keine Pflichtangaben. Viele Betriebe nennen sie trotzdem, weil sie auf einen Blick zeigen: Hier arbeitet ein eingetragener Fachbetrieb. Der Generator bietet sie deshalb als Empfehlung an.

Österreich: Innung, Gewerbebehörde und Meisterbetrieb

Mit der Gewerbeberechtigung sind Sie automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes und der Innung Ihrer Branche, etwa der Landesinnung Bau oder der Landesinnung Tischler und Holzgestalter. Der Generator leitet beides aus Gewerk und Bundesland ab und schreibt es so ins Impressum, wie es die Musterimpressen der WKO vorsehen.

Gewerbebehörde ist die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten wie Linz, Wels, Graz oder Salzburg der Magistrat. Welche Behörde Ihre Gewerbeberechtigung ausgestellt hat, steht auf dem Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA).

Den Meistertitel müssen Sie nicht angeben. Wer ihn hat, nennt ihn trotzdem gern: Die WKO führt „Meisterbetrieb“ mit Österreich als Verleihungsstaat in ihren Mustern als Berufsbezeichnung. Baumeister ist ein eigener, geschützter Titel.

Deutschland: Handwerksrolle oder Verzeichnis

Zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A zur Handwerksordnung, etwa Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Dachdecker oder Parkettleger, stehen in der Handwerksrolle Ihrer Handwerkskammer. Bodenleger zählen zu den handwerksähnlichen Gewerben der Anlage B Abschnitt 2 und stehen im Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerbe (§ 19 HwO). Im Generator wählen Sie Ihre Kammer aus der Liste aller 53 Handwerkskammern, die Betriebsnummer finden Sie auf Ihrer Handwerkskarte.

Beschäftigt Ihr Betrieb mehr als zehn Personen (Stichtag ist der 31. Dezember des Vorjahres), braucht die Website zusätzlich einen Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, ob Sie an Schlichtungsverfahren teilnehmen. Den früher üblichen Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung können Sie streichen: Die Plattform wurde im Juli 2025 abgeschaltet.

So arbeiten Sie mit dem Generator

Wählen Sie oben Ihr Gewerk und das Land, dann die Rechtsform. Das Formular blendet nur ein, was für diese Kombination gebraucht wird: das Firmenbuch erst ab dem e.U., die Geschäftsführung nur bei GmbH und UG, die Gewerbebehörde nur in Österreich. Die Vorschau rechts wächst mit jeder Eingabe mit. Zum Schluss kopieren Sie den Text in Ihren Website-Baukasten oder schicken das HTML an die Person, die Ihre Website betreut.

Für Kund:innen in anderen Sprachen gibt es den Generator auch auf Englisch, Türkisch, Kroatisch, Polnisch und Russisch. Das Impressum entsteht dann in der Sprache der Seite, ein Schalter wechselt zur deutschen Fassung. Kammern, Innungen, Register und Gesetze behalten ihre deutschen Namen, denn nur unter diesen sind sie auffindbar.

Typische Fehler im Handwerker-Impressum

Der Firmenwortlaut weicht vom Register ab, zum Beispiel „Elektro Muster“ statt „Elektro Muster GmbH“. Statt der Betriebsadresse steht nur ein Postfach. In Österreich fehlen Gewerbebehörde und Innung, in Deutschland bei der GmbH die Geschäftsführung. Und oft gibt es das Impressum nur auf der Website, nicht aber auf der Facebook-, Instagram- oder Google-Seite des Betriebs. Fehlende Pflichtangaben können Abmahnungen von Mitbewerbern und in Österreich Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.

Kurz beantwortet

Fragen zu diesem Thema

Ist das Impressum aus dem Generator rechtssicher?

Der Generator bildet die gesetzlichen Pflichtangaben für die zehn Gewerke in Österreich und Deutschland ab und folgt den Mustern der WKO und den Hinweisen des ZDH. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht: Sonderfälle wie die GmbH & Co KG, Zweigniederlassungen, Betriebe in Liquidation oder zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des Handwerks klären Sie am besten mit Ihrer Kammer. Wir haben alles sorgfältig geprüft, haften aber nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit im Einzelfall.

Brauche ich auch auf Facebook, Instagram oder im Google-Profil ein Impressum?

Ja, sobald Sie die Seite geschäftlich nutzen. Es reicht ein gut sichtbarer Link mit der Bezeichnung „Impressum“, der direkt zum Impressum auf Ihrer Website führt, zum Beispiel im Profiltext oder im Infobereich der Seite.

Muss mein Meistertitel ins Impressum?

Nein. In Österreich ist der Meistertitel laut WKO keine verpflichtende Berufsbezeichnung, in Deutschland ist „Meister“ eine Ausbildungsbezeichnung nach § 51 HwO und keine gesetzliche Berufsbezeichnung im Sinne des DDG. Wenn Sie ihn nennen, dann zusammen mit dem Staat, in dem Sie die Meisterprüfung abgelegt haben. Das Feld ist deshalb optional, der Staat erscheint erst, wenn Sie einen Titel eintragen.

Ich habe mehrere Gewerbe. Was trage ich ein?

Haken Sie einfach alle an, die Sie ausüben, etwa Gas- und Sanitärtechnik und Heizungstechnik bei einem Installationsbetrieb oder Dachdecker und Spengler bzw. Klempner. Jedes ausgewählte Gewerbe bzw. Handwerk erscheint mit seiner Rechtsgrundlage im Impressum.

Was mache ich ohne UID- bzw. USt-IdNr.?

Lassen Sie das Feld leer. Die Nummer gehört nur dann ins Impressum, wenn Sie eine haben. Das betrifft vor allem Kleinunternehmer:innen am Anfang, die noch keine UID- bzw. USt-IdNr. beantragt haben.

Und die Datenschutzerklärung?

Die ist eine eigene Pflichtseite und hängt davon ab, was Ihre Website macht: Kontaktformular, Rückrufbitte, Kartenanzeige, Bewertungs-Widget. Deshalb erstellt der Generator sie nicht mit. Verlinken Sie beide Seiten getrennt im Fußbereich Ihrer Website.

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