Das Wichtigste in Kürze
- Das Baumeistergewerbe ist reglementiert (§ 94 Z 5 GewO). Wer nur ausführen und nicht planen will, kann ein eingeschränktes Baugewerbe anmelden, darf sich dann aber nicht „Baumeister“ nennen.
- Für den vollen Umfang brauchen Sie die Baumeisterprüfung (drei Module) plus Praxis, je nach Vorbildung drei bis sechs Jahre, davon zwei als Bauleiter:in oder Polier.
- Ohne Haftpflichtversicherung keine Gewerbeberechtigung: mindestens 1 Mio. € pro Schadensfall für die allermeisten Betriebe (§ 99 Abs. 7 GewO).
- Ihre Bauarbeiter:innen melden Sie bei der BUAK an. Auf die HFU-Gesamtliste kommen Sie erst nach drei Jahren Bautätigkeit, bis dahin behalten Auftraggeber 25 % jeder Rechnung als Haftungsbetrag ein.
- Bauleistungen an andere Baufirmen rechnen Sie meist ohne Umsatzsteuer ab (Reverse Charge, § 19 Abs. 1a UStG). Das entlastet die Liquidität nicht, sondern verschiebt sie.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften ändern sich: Prüfen Sie Details bei Ihrer Wirtschafts- oder Handwerkskammer, Ihrer Innung oder Ihrer Steuerberatung.
Welche Berechtigung passt zu Ihrem Betrieb?
Die erste Entscheidung ist nicht die Rechtsform, sondern der Gewerbeumfang. § 99 GewO beschreibt das volle Baumeistergewerbe: Planen und Berechnen von Hoch- und Tiefbauten, Bauleitung und Bauaufsicht, Ausführung und Abbruch, Gerüste mit statischem Nachweis, Projektsteuerung, Bauführung und Vertretung der Bauherrschaft vor Behörden. Wer vor allem mauern, betonieren und sanieren will, braucht diesen Umfang oft gar nicht.
| Berechtigung | Was Sie dürfen | Befähigung | Bezeichnung |
|---|---|---|---|
| Baumeister (voller Umfang) | Planen, Berechnen, Bauleitung, örtliche Bauaufsicht, Bauführung, Ausführung, auch als Generalunternehmer | Baumeisterprüfung und Praxis (§ 1 Baumeister-Verordnung) | „Baumeister“, „Baumeisterin“ |
| Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten | Alle Bauarbeiten ausführen, aber keine Planung, Berechnung, Bauleitung oder ÖBA | Praxis als Selbstständige:r oder Betriebsleiter:in (§ 2 Baumeister-Verordnung) oder individueller Befähigungsnachweis (§ 19 GewO) | „Baugewerbetreibender“ mit Zusatz der Einschränkung |
| Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf bestimmte Tätigkeiten | Nur die im Bescheid genannten Arbeiten, etwa Sanierung oder Schalungsbau | wie oben, bezogen auf diese Tätigkeit | wie oben |
Daneben gibt es zwei freie Gewerbe, die oft verwechselt werden: Erdbeweger (Erdarbeiten ohne statische Relevanz, laut WKO nur bis 1,25 m Tiefe) und Eisenbieger (Schneiden und Biegen von Baustahl, aber keine Arbeiten auf der Baustelle). Beide brauchen keinen Befähigungsnachweis. Für ein Bauunternehmen, das Rohbauten errichtet, reichen sie nicht.
Baumeisterprüfung und Praxiszeiten
Die Prüfung ist seit August 2024 in der Baumeister-Befähigungsprüfungsordnung 2023 geregelt und dem NQR-Niveau VII zugeordnet, also auf einer Stufe mit einem Master. Sie besteht aus drei Modulen: Modul 1 (schriftlich, fünf Prüfungsgegenstände) müssen Sie zuerst bestehen, danach können Sie Modul 2 (schriftlich, fünf Gegenstände) und Modul 3 (mündlich vor der gesamten Kommission) in beliebiger Reihenfolge ablegen. Vorbereitungskurse bieten etwa die Bauakademien der Länder an. Rechnen Sie neben dem Job mit ein bis zwei Jahren Vorbereitung.
Die bestandene Prüfung allein reicht für die Gewerbeanmeldung nicht. Zusätzlich verlangt § 1 der Baumeister-Verordnung fachliche Praxis, die Planung und Ausführung umfasst:
| Vorbildung | Praxis gesamt | davon als Bauleiter:in oder Polier |
|---|---|---|
| Studium Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen Bau oder Kulturtechnik (Uni oder FH) | 3 Jahre | 2 Jahre |
| Architektur an einer Kunstuniversität | 4 Jahre | 2 Jahre |
| HTL für Bautechnik | 4 Jahre | 2 Jahre |
| Lehrabschluss Maurer, Schalungsbau, Tiefbau, Zimmerei oder Bautechnische Zeichner:in | 6 Jahre (nicht während der Lehre) | 2 Jahre |
| andere bautechnische Fachschule | 6 Jahre | 2 Jahre |
Für das eingeschränkte Gewerbe zählt nach § 2 der Verordnung vor allem Leitungserfahrung: zum Beispiel sechs Jahre ununterbrochen als Selbstständige:r oder Betriebsleiter:in, oder drei Jahre in dieser Funktion nach mindestens dreijähriger Ausbildung. Alternativ prüft die Gewerbebehörde einen individuellen Befähigungsnachweis nach § 19 GewO mit Zeugnissen und Tätigkeitsnachweisen.
Pflicht-Haftpflicht: ohne Polizze keine Anmeldung
Anders als bei den meisten Handwerken ist die Haftpflichtversicherung im Baugewerbe Voraussetzung für die Berechtigung. § 99 Abs. 7 GewO verlangt eine Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer. Für Betriebe bis zur Größe einer großen Kapitalgesellschaft (§ 221 UGB) beträgt die Mindestsumme 1 Mio. € pro Schadensfall, die Jahreshöchstleistung darf auf 3 Mio. € begrenzt werden. Größere Unternehmen brauchen 5 Mio. € pro Schadensfall. Der Selbstbehalt darf höchstens 5 % der Summe betragen.
- Den Nachweis legen Sie bei der Gewerbeanmeldung vor (§ 99 Abs. 8 GewO).
- Fällt die Versicherung weg, muss die Behörde sofort ein Entziehungsverfahren einleiten. Wird nicht rasch eine neue Deckung nachgewiesen, ist die Berechtigung binnen höchstens zwei Monaten weg.
- Vermögensschäden sind wichtig, wenn Sie planen: Ein Rechenfehler in der Statik verursacht selten einen Sachschaden am Tag der Abnahme, aber teure Sanierungen Jahre später.
- Holen Sie mindestens zwei Angebote ein. Die Prämie hängt stark vom Umsatz, vom Planungsanteil und von Tiefbau oder Abbruch ab.

Bauführung, Planung und Baustellenkoordination
Mit vollem Umfang dürfen Sie Einreichpläne erstellen, als Bauführer:in nach der jeweiligen Landesbauordnung auftreten und die örtliche Bauaufsicht übernehmen. Im Rahmen der Bauführung dürfen Sie laut § 99 Abs. 2 GewO auch Arbeiten anderer Gewerbe übernehmen, planen und leiten. Selbst ausführen dürfen Sie nur einen Teil davon, etwa Estrich-, Trockenbau- und bestimmte Dämm- und Abdichtungsarbeiten. Elektro, Installation oder Dach vergeben Sie an befugte Betriebe.
Ein Feld, das viele Gründer:innen unterschätzen, ist die Baustellenkoordination nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG). Arbeiten auf einer Baustelle mehrere Firmen, muss die Bauherrschaft Planungs- und Baustellenkoordinator:innen bestellen, die einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan führen. Dauert die Baustelle länger als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten oder umfasst sie mehr als 500 Personentage, ist eine Vorankündigung spätestens zwei Wochen vor Beginn an das Arbeitsinspektorat fällig (über die Baustellendatenbank möglich). Für private Bauherr:innen ist das Neuland. Wenn Sie Koordination als Leistung anbieten, haben Sie einen Grund, warum man Sie früh ins Projekt holt.
Personal, BUAK und Auftraggeberhaftung
Sobald Sie Bauarbeiter:innen beschäftigen, gilt das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG). Baumeister- und Maurerbetriebe stehen in § 2 Abs. 1 lit. a ausdrücklich im Geltungsbereich. Sie melden Ihre Arbeiter:innen bei der BUAK und zahlen monatlich Zuschläge, aus denen Urlaubsentgelt, Abfertigung und Überbrückungsgeld finanziert werden. Auch die Schlechtwetterentschädigung wird über die BUAK abgewickelt. Der Vorteil: Urlaubsansprüche wandern mit den Beschäftigten von Firma zu Firma, Sie müssen sie nicht selbst ansparen. Lohn und Zulagen richten sich nach dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe.
Der zweite Punkt betrifft Ihr Konto direkt. Generalunternehmer und andere Baufirmen haften nach § 67a ASVG und § 82a EStG für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben ihrer Subunternehmer, außer diese stehen auf der HFU-Gesamtliste. Aufgenommen wird nach § 67b ASVG nur, wer insgesamt mindestens drei Jahre Bauleistungen erbracht hat und Dienstnehmer:innen beschäftigt. Als neue Firma stehen Sie also nicht darauf, und Ihr Auftraggeber überweist einen Teil jeder Rechnung direkt an das Dienstleistungszentrum der ÖGK.
| Art der Bauleistung | Sozialversicherung (§ 67a ASVG) | Lohnabgaben (§ 82a EStG) | Summe |
|---|---|---|---|
| Subleistung (Werkvertrag) | 20 % | 5 % | 25 % |
| Arbeitskräfteüberlassung, auch „Maschine mit Mann“ | 32 % | 8 % | 40 % |
Der einbehaltene Betrag wird Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben, er ist also nicht verloren. Ihnen fehlt aber ein Viertel des Geldes zu dem Zeitpunkt, an dem Material und Löhne fällig sind. Planen Sie das im Liquiditätsplan ein und verhandeln Sie bei großen Aufträgen Abschlagszahlungen.
Was der Start kostet
Ein Baubetrieb ist kapitalintensiv, aber Sie müssen nicht alles kaufen. Viele Gründer:innen mieten Bagger und Gerüst projektweise und kaufen nur, was jede Woche im Einsatz ist. Die folgenden Werte sind grobe Erfahrungswerte für einen Start mit drei bis fünf Leuten (Stand: November 2026, netto):
| Posten | Kauf (rund) | Alternative |
|---|---|---|
| Pritschenwagen oder Kipper bis 3,5 t, gebraucht | 25.000 – 45.000 € | Leasing ab rund 600 € im Monat |
| Minibagger 1,5 – 2,5 t | 30.000 – 50.000 € neu | Miete rund 120 – 200 € pro Tag |
| Rüttelplatte, Betonmischer, Trennschleifer, Laser, Kleingerät | 8.000 – 15.000 € | teilweise mieten |
| Systemschalung für Fundamente und Wände | 10.000 – 30.000 € | Mietschalung pro Projekt |
| Lager, Container, Bauzaun | 5.000 – 15.000 € | Platz beim Baustoffhändler mieten |
| Kalkulations- und AVA-Software, Laptop, Telefon | 2.000 – 5.000 € pro Jahr | Abo statt Kauf |
| Haftpflicht, Bauwesen-, Maschinen- und Kfz-Versicherung | 5.000 – 12.000 € pro Jahr | Angebote vergleichen |
| Website, Logo, Fahrzeugbeschriftung | siehe Website-Kosten |
Dazu kommen Lohnkosten mit BUAK-Zuschlägen, die Baumeisterprüfung selbst (Gebühr plus Kurse, gesamt meist einige tausend Euro) und eine Reserve für zwei bis drei Monate, bis die ersten Schlussrechnungen bezahlt sind.
Der Fahrplan zur Anmeldung
Umfang festlegen
Voller Baumeister oder eingeschränkt? Prüfen Sie, welche Ihrer geplanten Leistungen Planung und Bauleitung brauchen.
Befähigung nachweisen
Prüfungszeugnis und Praxisbestätigungen sammeln. Praxiszeiten belegen Sie mit Dienstzeugnissen, die Planung und Ausführung konkret beschreiben, nicht nur mit dem Firmennamen des Arbeitgebers.
Rechtsform und Bank
Einzelunternehmen oder GmbH (Mindeststammkapital 10.000 €). Wegen der Haftung auf der Baustelle wählen viele Baubetriebe von Anfang an die GmbH, die ins Firmenbuch eingetragen wird. Besprechen Sie Avalrahmen für Haftrücklässe gleich mit der Bank.
Haftpflicht abschließen
Polizze mit mindestens 1 Mio. € pro Schadensfall abschließen und die Bestätigung für die Anmeldung anfordern.
Gewerbe anmelden
Über GISA (online) oder bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat. Nach der Neugründungsförderung (NeuFöG) fallen viele Gebühren weg. Sie werden Mitglied der Landesinnung Bau in der WKO und bei der SVS versichert.
Finanzamt, BUAK, ÖGK
Steuernummer und UID-Nummer beantragen, Arbeiter:innen vor Arbeitsantritt bei der ÖGK und bei der BUAK anmelden, AUVAsicher für die sicherheitstechnische Betreuung nutzen.
So machen Sie es richtig
- Erste Aufträge bei Privatkund:innen und kleinen Bauträgern suchen, wo die HFU-Haftung keine Rolle spielt
- Jedes Angebot mit Nachtragsregeln und Abschlagsplan schicken
- Baustellen ab dem ersten Tag fotografieren und die Fotos für Referenzen sichern
Lieber nicht
- Mit „Baumeister“ werben, wenn das Gewerbe eingeschränkt ist
- Als Sub für einen großen GU starten, ohne den Haftungsbetrag von 25 % einzurechnen
- Arbeiter:innen ohne BUAK-Meldung beschäftigen: Zuschläge werden rückwirkend vorgeschrieben
Ihr Baubetrieb online, bevor der erste Rohbau steht
Wir bauen Ihnen einen kostenlosen Entwurf Ihrer Website mit Leistungen, Referenzen und Kontakt. In drei Tagen sehen Sie, wie Ihr Betrieb online wirkt.
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Sichtbar werden: Bauherr:innen suchen zuerst online
Private Bauherr:innen vergleichen heute mehrere Baufirmen, bevor sie ein Angebot einholen. Was sie sehen wollen: abgeschlossene Projekte mit Ort und Bauzeit, wer hinter der Firma steht und ob Sie in ihrer Region arbeiten. Ein Google-Unternehmensprofil mit echten Baustellenfotos bringt in kleineren Orten oft mehr als jede Anzeige. Auf Ihrer Website brauchen Sie ein vollständiges Impressum mit Gewerbe, Behörde und Kammer. Wie das genau aussieht, steht im Beitrag zu den Pflichtangaben in Österreich, und der Impressum-Generator erstellt den Text für Sie. Wie andere Baubetriebe ihre Seite aufbauen, sehen Sie in unseren Beispielen für Bau & Dach.
Checkliste: Baubetrieb in Österreich
- Gewerbeumfang gewählt (Baumeister oder eingeschränkt)
- Prüfungszeugnis und Praxisnachweise vollständig
- Haftpflicht mit mindestens 1 Mio. € pro Schadensfall
- Gewerbe über GISA angemeldet, WKO und SVS erledigt
- UID-Nummer und Rechnungsvorlage mit Reverse-Charge-Hinweis
- BUAK-Meldung und Kollektivvertrag Bau geprüft
- Liquidität für Haftungsbetrag und Abschlagszahlungen geplant
- Firmenname, Fahrzeug und Website ohne irreführenden Titel
Allgemeine Schritte, die für jeden Handwerksbetrieb gelten, finden Sie im Leitfaden Handwerksbetrieb gründen in Österreich. Wenn Sie Personal suchen, hilft der Beitrag Mitarbeiter:innen finden.
Quellen
- RIS – Gewerbeordnung 1994, § 94 (reglementierte Gewerbe)
- RIS – Gewerbeordnung 1994, § 99 (Baumeister)
- RIS – Baumeister-Verordnung
- WKO – Bau: Vorschriften und Anmeldung des Gewerbes
- WKO Oberösterreich – Baumeisterprüfung
- RIS – Bauarbeitenkoordinationsgesetz
- RIS – Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
- RIS – ASVG, § 67b (HFU-Liste)
- WKO Vorarlberg – Auftraggeberhaftung seit 2026 (PDF)
- BUAK – Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse



