Das Wichtigste in Kürze
- Alle zehn Gewerke dieses Ratgebers sind in Österreich reglementierte Gewerbe (§ 94 GewO). Sie brauchen einen Befähigungsnachweis oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, der ihn hat.
- Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos und läuft online über das USP oder GISA. Sobald alle Unterlagen bei der Gewerbebehörde sind, dürfen Sie loslegen.
- Mit der Gewerbeberechtigung werden Sie automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer (Landesinnung) und pflichtversichert bei der SVS.
- Die Kleinunternehmerregelung gilt bis 55.000 € Jahresumsatz (Stand: November 2026). Für Werkstatt oder Lackierraum klären Sie die Betriebsanlagengenehmigung, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.
- Planen Sie Rücklagen für die SVS-Nachbemessung ein und gehen Sie mit Website, Impressum und Google-Profil an den Start, damit Kund:innen Sie finden.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften ändern sich: Prüfen Sie Details bei Ihrer Wirtschafts- oder Handwerkskammer, Ihrer Innung oder Ihrer Steuerberatung.
Welches Gewerbe brauchen Sie?
Am Anfang steht nicht das Logo, sondern eine nüchterne Frage: Welches Gewerbe melden Sie an? Die Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet freie Gewerbe, die jede:r mit einem Formular anmelden kann, und reglementierte Gewerbe, für die Sie Ihre Qualifikation nachweisen. Die technischen Handwerke gehören fast durchwegs zur zweiten Gruppe. § 94 GewO zählt sie abschließend auf; manche sind ausdrücklich als Handwerk bezeichnet, andere wie Elektrotechnik oder Baumeister nicht.
| Gewerk | Gewerbe laut GewO | Reglementiert? | Typischer Befähigungsnachweis | Ratgeber |
|---|---|---|---|---|
| Elektro | Elektrotechnik (Z 16) | Ja | Befähigungsprüfung Elektrotechnik oder gleichwertige Ausbildung mit Praxis | Elektrobetrieb gründen |
| Installateur | Gas- und Sanitärtechnik (Z 25); Heizungstechnik, Lüftungstechnik (Z 31) | Ja | Befähigungs- bzw. Meisterprüfung je Gewerbe | Installateurbetrieb gründen |
| Kfz | Kraftfahrzeugtechnik, verbunden mit Karosseriebau (Z 43) | Ja | Meisterprüfung; für das Pickerl zusätzlich eine Ermächtigung nach § 57a KFG | Kfz-Werkstatt gründen |
| Bau | Baumeister (Z 5), Holzbau-Meister (Z 82) | Ja | Baumeister- bzw. Holzbau-Meisterprüfung, dazu Pflicht-Haftpflichtversicherung | Baufirma gründen |
| Dach | Dachdecker (Z 11), Spengler (Z 64) | Ja | Meisterprüfung | Dachdeckerbetrieb gründen |
| Metallbau | Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (Z 59) | Ja | Meisterprüfung | Schlosserei gründen |
| Maler | Maler und Anstreicher (Z 47) | Ja | Meisterprüfung | Malerbetrieb gründen |
| Fliesen | Platten- und Fliesenleger (Z 38) | Ja | Meisterprüfung | Fliesenlegerbetrieb gründen |
| Tischler | Tischler (Z 71) | Ja | Meisterprüfung | Tischlerei gründen |
| Boden | Bodenleger (Z 7) | Ja | Meisterprüfung | Bodenlegerbetrieb gründen |
Wer mehrere Leistungen anbietet, braucht oft mehrere Berechtigungen. Ein Installateur, der Bäder saniert und Wärmepumpen einbaut, meldet typischerweise Gas- und Sanitärtechnik und Heizungstechnik an. Ein Baumeister darf dagegen laut § 99 GewO im Rahmen eines Bauvorhabens viele Arbeiten anderer Gewerbe planen und koordinieren, ausführen darf er aber nur einen Teil davon selbst. Prüfen Sie den genauen Wortlaut lieber einmal zu oft: Ein fehlendes Gewerbe fällt meist erst auf, wenn ein Mitbewerber oder die Behörde nachfragt.
Befähigungsnachweis und gewerberechtlicher Geschäftsführer
Für ein reglementiertes Gewerbe müssen Sie die fachliche Qualifikation belegen. Das geht auf mehreren Wegen, und nicht jeder setzt die Meisterprüfung voraus.
- Meister- oder Befähigungsprüfung: der klassische Weg. Seit 2020 dürfen Meister:innen den Titel „Meister“ oder kurz „Mst.“ auch vor dem Namen führen (§ 21 GewO).
- Andere Zeugnisse: Für jedes reglementierte Gewerbe legt eine Verordnung fest, welche Kombinationen aus Ausbildung und Praxis gleichwertig sind, etwa ein einschlägiger HTL-Abschluss plus fachliche Tätigkeit. Welche Kombination für Ihr Gewerbe gilt, sagt Ihnen das Gründerservice der WKO.
- Individuelle Befähigung (§ 19 GewO): Sie legen Zeugnisse, Dienstzeugnisse und Projektnachweise vor, und die Behörde stellt fest, dass Sie die nötigen Kenntnisse haben. Das dauert länger, ist aber für erfahrene Fachkräfte ohne Prüfung ein realistischer Weg. Reicht die Befähigung nur für einen Teil des Gewerbes, wird die Berechtigung entsprechend eingeschränkt.
- Gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 39 GewO): Haben Sie selbst keinen Nachweis, holen Sie jemanden ins Boot, der ihn hat. Diese Person muss mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb angestellt und voll versichert sein oder dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung der Gesellschaft angehören.
Gewerbeanmeldung über GISA und USP
Gewerbebehörde ist die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten wie Linz, Graz oder Salzburg der Magistrat. Sie müssen aber nicht hinfahren: Als Einzelunternehmer:in oder Ein-Personen-GmbH melden Sie online über das Unternehmensserviceportal (USP) an, alternativ direkt im GISA-Verfahren mit ID Austria. Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Bei einem reglementierten Gewerbe gilt sie als erstattet, sobald alle nötigen Unterlagen bei der Behörde liegen; ab dann dürfen Sie arbeiten.
Das sollten Sie vor der Anmeldung bereithalten:
- Den genauen Wortlaut des Gewerbes (aus § 94 GewO bzw. der Liste der WKO)
- Befähigungsnachweis: Prüfungszeugnis, Bescheid über die individuelle Befähigung oder die Unterlagen des Geschäftsführers
- Die Adresse des Standorts, also dort, wo Ihr Büro oder Ihre Werkstatt sein wird
- Ausweis bzw. ID Austria, bei Nicht-EU-Bürger:innen den Aufenthaltstitel
- Bei einer GmbH: Firmenbuchauszug oder die Gründungsunterlagen vom Notariat
- Das Formular NeuFö 2, damit die Gründung von bestimmten Gebühren befreit ist (Neugründungs-Förderungsgesetz)
Ein Tipp aus der Praxis: Melden Sie das Gewerbe erst an, wenn Sie tatsächlich starten wollen. Ab dem Tag der Anmeldung laufen Kammerumlage und SVS-Pflichtversicherung, auch wenn der erste Auftrag noch Wochen auf sich warten lässt. Wer die Berechtigung vorübergehend nicht braucht, kann sie bei der WKO ruhend melden.
Einzelunternehmen, eU oder GmbH?
Die meisten Handwerksbetriebe starten als Einzelunternehmen. Das ist schnell, billig und unkompliziert, Sie haften aber mit Ihrem Privatvermögen. Bei größeren Aufträgen, eigenen Mitarbeiter:innen oder Haftungsrisiken wie im Bau- und Dachbereich lohnt sich die Rechnung für eine GmbH.
| Rechtsform | Haftung | Firmenbuch | Gut geeignet für |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Unbeschränkt, auch privat | Freiwillig; Pflicht erst ab den Umsatzschwellen des § 189 UGB (700.000 € in zwei Folgejahren) | Ein-Personen-Start, Meister mit Firmenbus und Lehrling |
| eingetragenes Unternehmen (e.U.) | Unbeschränkt, auch privat | Ja, mit Fantasie- oder Sachfirma | Wer einen Firmennamen wie „Haustechnik Wimmer e.U.“ schützen will |
| OG / KG | Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt | Ja | Zwei Meister:innen, die gemeinsam gründen |
| GmbH | Grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | Ja, Notariatsakt nötig | Höhere Umsätze, mehrere Mitarbeiter:innen, Bau- und Dachbetriebe |
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt seit 2024 nur noch 10.000 € (§ 6 GmbHG), davon sind 5.000 € bar einzuzahlen. Rechnen Sie zusätzlich mit Notariats- und Steuerberatungskosten sowie einer doppelten Buchhaltung. Wichtig für Handwerker:innen: Auch die GmbH braucht einen gewerberechtlichen Geschäftsführer mit Befähigungsnachweis. Das sind meist Sie selbst als handelsrechtliche:r Geschäftsführer:in.
Wirtschaftskammer, Landesinnung und SVS
Mit der Gewerbeberechtigung werden Sie automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer in Ihrem Bundesland und der zuständigen Fachorganisation, im Handwerk meist der Landesinnung. Die Innung verhandelt Kollektivverträge, organisiert Meisterprüfungen und Fortbildungen und hilft bei Fragen zu Normen und Gewährleistung. Die Grundumlage ist je nach Innung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Gleichzeitig sind Sie bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) kranken-, pensions- und unfallversichert. Die SVS schreibt Ihnen am Anfang vorläufige Beiträge auf Basis einer Mindestbeitragsgrundlage vor. Liegt später Ihr Einkommensteuerbescheid vor, rechnet sie nach. Genau hier geraten viele Gründer:innen im dritten Jahr ins Schwitzen, weil eine Nachzahlung für ein gutes Jahr und die höhere Vorauszahlung für das laufende Jahr gleichzeitig fällig werden.
Finanzamt, UID-Nummer und Kleinunternehmerregelung
Beim Finanzamt melden Sie sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit an, am einfachsten über FinanzOnline oder das USP. Sie bekommen eine Steuernummer und auf Antrag eine UID-Nummer. Die UID brauchen Sie spätestens, wenn Sie Material im EU-Ausland bestellen oder für Unternehmen arbeiten.
- Kleinunternehmerregelung: Seit 2025 bleiben Sie bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € von der Umsatzsteuer befreit. Überschreiten Sie die Grenze um höchstens 10 %, gilt die Befreiung noch bis Jahresende, im Folgejahr aber nicht mehr.
- Verzicht kann sich lohnen: Wer am Anfang Werkzeug, Firmenbus und Maschinen um 40.000 € kauft und vor allem für Unternehmen arbeitet, holt sich mit der Regelbesteuerung die Vorsteuer zurück. Lassen Sie das vor der ersten Rechnung durchrechnen.
- Registrierkasse: Kassieren Sie bar oder mit Karte bei Kund:innen, gilt die Registrierkassenpflicht ab 15.000 € Jahresumsatz, wenn davon mehr als 7.500 € Barumsätze sind. Kartenzahlungen zählen dabei als bar.
- E-Rechnung: Für Aufträge von Bundesdienststellen ist die elektronische Rechnung Pflicht. Für Gemeinden und Unternehmen ist sie freiwillig, aber zunehmend erwünscht.
Werkstatt, Lager und Betriebsanlage
Viele Gründer:innen fangen mit Büro im Wohnzimmer und Material im Firmenbus an. Spätestens mit Maschinen, Lackierplatz oder Hebebühne brauchen Sie eine richtige Betriebsstätte. Bevor Sie dafür einen Mietvertrag unterschreiben, klären Sie zwei Dinge mit der Gewerbebehörde und der Gemeinde:
Widmung prüfen
Ist der Standort laut Flächenwidmung für einen Gewerbebetrieb geeignet? In reinem Wohngebiet wird eine Tischlerei mit Abricht- und Formatkreissäge kaum genehmigt.
Genehmigungspflicht klären
Eine Betriebsanlage braucht nach § 74 GewO eine Genehmigung, wenn sie Nachbar:innen durch Lärm, Staub, Geruch oder Erschütterung belästigen oder gefährden kann. Kfz-Werkstätten, Lackierräume, Schlossereien und Tischlereien sind die typischen Fälle.
Unterlagen einreichen
Pläne, Maschinenliste, Betriebszeiten, Lüftung und Entsorgung. Ein Sprechtag bei der Behörde vorab spart oft eine zweite Runde.
Mietvertrag erst danach
Vereinbaren Sie im Mietvertrag ein Rücktrittsrecht, falls die Genehmigung nicht erteilt wird. Ein reines Lager oder Büro ist oft deutlich einfacher.

Versicherungen: was Pflicht ist und was sich lohnt
Eine allgemeine Pflicht zur Betriebshaftpflicht gibt es in Österreich nicht, mit einer wichtigen Ausnahme: Baumeister müssen nach § 99 Abs. 7 GewO eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. € pro Schadensfall nachweisen, bei höheren Umsätzen 5 Mio. €. In der Praxis verlangen aber auch Generalunternehmer, Hausverwaltungen und öffentliche Auftraggeber fast immer eine Deckungsbestätigung, bevor Sie anfangen dürfen.
So machen Sie es richtig
- Betriebshaftpflicht mit ausreichender Summe, inklusive Schäden an bearbeiteten Sachen (das Parkett, das Sie gerade schleifen)
- Vollkasko oder zumindest Teilkasko für den Firmenbus samt Werkzeug
- Betriebsunterbrechung, wenn Sie allein arbeiten und ein Ausfall sofort den Umsatz stoppt
- Rechtsschutz für Streit um Werklohn und Gewährleistung
Lieber nicht
- Die private Haftpflicht für Arbeiten bei Kund:innen für ausreichend halten
- Versicherungssummen aus der Lehrzeit des Chefs übernehmen, ohne sie zu prüfen
- Montage- oder Bauleistungsversicherung bei großen Projekten vergessen
- Leistungen versichern, die gar nicht in Ihrer Gewerbeberechtigung stehen
Förderungen und Beratung
Die beste Förderung für Handwerker:innen ist oft unspektakulär: kostenlose Beratung. Das Gründerservice der WKO hilft bei Gewerbewortlaut, Businessplan und Förderanträgen, die Landesinnung bei fachlichen Fragen. Dazu kommen:
- Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG): Befreit die Gründung von bestimmten Gebühren und Abgaben und senkt Lohnnebenkosten für die ersten Mitarbeiter:innen. Voraussetzung ist das Formular NeuFö 2.
- Austria Wirtschaftsservice (aws): Garantien und geförderte Finanzierungen, etwa wenn die Bank für Maschinen, Werkstatt oder Fahrzeuge Sicherheiten verlangt.
- AMS-Unternehmensgründungsprogramm: Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann Beratung und eine Absicherung in der Gründungsphase bekommen.
- Landesförderungen: Jedes Bundesland hat eigene Programme für Investitionen, Digitalisierung oder Betriebsnachfolge. Die Konditionen ändern sich häufig, fragen Sie aktuell nach.
Der erste Auftritt: online gefunden werden
Die ersten Aufträge kommen oft über ehemalige Kolleg:innen, Bekannte und Hausverwaltungen. Diese Empfehlungen prüfen aber fast alle Kund:innen im Netz nach: Gibt es den Betrieb wirklich, wie sehen die Referenzen aus, was schreiben andere? Wer dann nur eine Handynummer auf dem Firmenbus hat, verliert Anfragen an den Mitbewerber mit Website.
Ihr Online-Start in der ersten Woche:
- Eine Website mit Leistungen, Einsatzgebiet, Fotos eigener Arbeiten und Telefonnummer, die man am Handy antippen kann
- Ein vollständiges Impressum mit Gewerbebehörde, Kammer und Gewerbeordnung. Was genau hineingehört, steht im Beitrag Impressum für Handwerksbetriebe in Österreich; erstellen können Sie es mit dem Impressum-Generator
- Ein Google-Unternehmensprofil mit korrekter Adresse, Öffnungszeiten und ersten Bewertungen
- Einheitliche Visitenkarten, die Sie mit dem Visitenkarten-Generator in wenigen Minuten gestalten
- Werbung nur mit dem, was Sie wirklich dürfen: Meistertitel, Preise und Kostenvoranschlag erklärt der Beitrag Werbung und Preisangaben in Österreich
Was eine solche Website kostet und worauf Sie beim Vergleich achten, lesen Sie im Beitrag Was kostet eine Website für Handwerker?. Welche Inhalte wirklich Anfragen bringen, zeigt Website-Inhalte für Handwerksbetriebe.
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Ein realistischer Zeitplan
Ein Beispiel: Ein Fliesenleger-Meister aus Wels kündigt im Februar mit drei Monaten Frist. Im März klärt er beim Gründerservice den Gewerbewortlaut und lässt sich von der Steuerberatung zur Kleinunternehmerregelung beraten. Im April bestellt er den gebrauchten Firmenbus, schließt die Betriebshaftpflicht ab und lässt die Website bauen. Am 2. Mai meldet er das Gewerbe über das USP an, am selben Tag schickt er die ersten zwei Angebote. Ohne Werkstatt ist so ein Start in acht bis zwölf Wochen gut machbar. Mit genehmigungspflichtiger Betriebsanlage planen Sie eher mehrere Monate ein.
Quellen
- Gewerbeordnung 1994, § 94 (reglementierte Gewerbe), RIS
- Gewerbeordnung 1994, § 18 (Befähigungsnachweis), RIS
- Gewerbeordnung 1994, § 19 (individueller Befähigungsnachweis), RIS
- Gewerbeordnung 1994, § 39 (Geschäftsführer), RIS
- Gewerbeordnung 1994, § 74 (Betriebsanlagen), RIS
- Gewerbeordnung 1994, § 99 (Baumeister, Haftpflichtversicherung), RIS
- GmbH-Gesetz, § 6 (Mindeststammkapital), RIS
- USP: Gewerbeanmeldung
- USP: Kleinunternehmen (Regelung seit 1. Jänner 2025)
- GISA: Gewerbeinformationssystem Austria
- Gründerservice der Wirtschaftskammern
- Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
- Austria Wirtschaftsservice (aws)



