Das Wichtigste in Kürze
- Elektrotechnik ist ein reglementiertes Gewerbe (§ 94 Z 16 GewO). Sie brauchen einen Befähigungsnachweis: die Befähigungsprüfung, eine passende Ausbildung mit Praxis oder einen individuellen Befähigungsnachweis.
- Elektrotechnik gehört zu den Gewerben nach § 95 GewO: Die Behörde prüft Ihre Zuverlässigkeit, und Sie dürfen erst mit dem rechtskräftigen Bescheid loslegen. Planen Sie dafür einige Wochen ein.
- Ohne eigene Befähigung geht es mit einem gewerberechtlichen Geschäftsführer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb arbeitet. Seine Bestellung muss genehmigt werden.
- Neue Anlagen melden Sie beim Netzbetreiber fertig. Zu jeder Erstprüfung gehört ein Anlagenbuch mit Prüfbefund nach ETV 2020 und OVE E 8101.
- Rechnen Sie für Messtechnik, Werkzeug, Firmenbus und Erstausstattung mit grob 25.000 bis 60.000 € (Stand: November 2026).
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften ändern sich: Prüfen Sie Details bei Ihrer Wirtschafts- oder Handwerkskammer, Ihrer Innung oder Ihrer Steuerberatung.
Warum Elektrotechnik kein Gewerbe wie jedes andere ist
Die Gewerbeordnung führt Elektrotechnik in § 94 Z 16 als reglementiertes Gewerbe. Das allein unterscheidet Sie noch nicht von Tischler:innen oder Maler:innen. Der Unterschied steckt in § 95 GewO: Für eine kleine Gruppe von Gewerben, darunter Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik und Baumeister, prüft die Behörde vor dem Start die Zuverlässigkeit der Antragsteller:innen. Erst wenn dieser Bescheid rechtskräftig ist, dürfen Sie das Gewerbe ausüben.
Für Ihre Planung heißt das: Die Anmeldung ist nicht der Starttag. Wer schon Aufträge zugesagt hat und dann auf den Bescheid wartet, verliert Geld und Vertrauen. Reichen Sie die Anmeldung deshalb früh ein und legen Sie den ersten Baustellentermin erst danach fest.
Noch eine Eigenheit: Elektrotechnik ist in § 94 nicht als Handwerk gekennzeichnet. Die Prüfung heißt deshalb Befähigungsprüfung, nicht Meisterprüfung. Inhaltlich ist sie mit fünf Modulen ähnlich aufgebaut, und in der Praxis sprechen trotzdem viele vom „Elektromeister“.
Ihre Wege zum Befähigungsnachweis
Welcher Weg für Sie passt, hängt von Ausbildung und Berufsjahren ab. Die Wirtschaftskammer nennt vier Varianten:
| Weg | Für wen | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Befähigungsprüfung (5 Module) | Fachkräfte mit Lehrabschluss und Berufserfahrung | Antritt ab 18 Jahren, Vorbereitung am WIFI. Die Meisterprüfungsstelle entscheidet, welche Module Ihre Vorbildung ersetzt. |
| Schule oder Studium plus Praxis | Absolvent:innen einer einschlägigen HTL, Werkmeisterschule, FH oder Uni | Welche Praxiszeit nötig ist, regelt die Zugangsverordnung. Lassen Sie sich das vor der Anmeldung von der Innung bestätigen. |
| Individueller Befähigungsnachweis (§ 19 GewO) | Erfahrene Praktiker:innen ohne formalen Abschluss | Ermessensentscheidung der Behörde. Reicht die Erfahrung nur für Teile, wird die Befähigung auf Teiltätigkeiten eingeschränkt. |
| Gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 39 GewO) | Gründer:innen ohne eigene Befähigung | Die befähigte Person muss im Betrieb mitarbeiten (Organ der GmbH oder Arbeitnehmer:in mit mindestens halber Normalarbeitszeit). Bei Elektrotechnik braucht die Bestellung eine Genehmigung. |
Der eingeschränkte Weg klingt verlockend, hat aber Folgen. Eine Gewerbeberechtigung, die auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt ist, deckt genau diese ab. Wer später Hausinstallationen, Zählerplätze oder größere PV-Anlagen anbieten will, braucht dann doch die volle Befähigung. Klären Sie mit der Landesinnung, ob sich der Umweg lohnt oder ob Sie gleich die Prüfung ablegen.
Fahrplan: von der Idee zur Gewerbeberechtigung
Befähigung klären
Lassen Sie Zeugnisse und Praxisnachweise von der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker durchsehen. Fehlt ein Modul, planen Sie die Prüfung ein, bevor Sie Räume mieten.
Rechtsform und Firmenname festlegen
Die meisten starten als Einzelunternehmen. Ein Firmenbucheintrag als e.U. ist ab einer bestimmten Umsatzhöhe Pflicht, freiwillig aber jederzeit möglich. Bei mehreren Gründer:innen oder einem angestellten gewerberechtlichen Geschäftsführer ist oft die GmbH die sauberere Lösung. Mehr dazu im allgemeinen Gründungsleitfaden.
Gewerbe anmelden und Bescheid abwarten
Die Anmeldung läuft online über GISA oder bei Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat. Wegen § 95 GewO folgt die Zuverlässigkeitsprüfung mit Strafregisterauszug. Starten Sie erst mit dem rechtskräftigen Bescheid.
Kammer, SVS und Finanzamt
Mit der Gewerbeberechtigung werden Sie automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer und bei der SVS pflichtversichert. Beim Finanzamt beantragen Sie Steuernummer und UID-Nummer. Die Kleinunternehmergrenze liegt bei 55.000 € Jahresumsatz, für einen Elektrobetrieb mit Materialeinsatz ist sie aber schnell erreicht.
Netzbetreiber und Großhandel
Registrieren Sie den Betrieb im Portal Ihres Netzbetreibers für Anschlussanträge und Fertigstellungsmeldungen. Eröffnen Sie parallel ein Konto beim Elektrogroßhandel, damit Sie zu Händlerkonditionen einkaufen.
Versicherung, Fahrzeug, Auftritt
Betriebshaftpflicht abschließen, Firmenbus ausstatten, Website mit Impressum und Google-Profil online stellen. Dann die ersten Angebote schreiben.
Netzbetreiber, Fertigstellungsmeldung und Anlagenbuch
Zwischen Ihrer Arbeit und dem Strom, der fließt, steht der Netzbetreiber. Bei Neuanschlüssen, Zählerplatzänderungen, Wallboxen oder PV-Anlagen melden Sie die Anlage nach Abschluss fertig, erst dann wird der Zähler gesetzt oder getauscht. Viele Netzbetreiber nehmen diese Meldung nur noch online und nur von einem befugten Elektrotechnikbetrieb an. Manche Formulare verlangen die Unterschrift der gewerberechtlichen Geschäftsführung. Jeder Netzbetreiber hat eigene Abläufe, Formulare und Fristen. Lesen Sie die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzgebiets, bevor Sie den ersten Zählerplatz umbauen.
Die technische Grundlage ist die Elektrotechnikverordnung 2020 (ETV 2020), die unter anderem die OVE E 8101 für Niederspannungsanlagen kundmacht. Nach jeder Erstprüfung, wiederkehrenden Prüfung oder wesentlichen Änderung erstellen Sie ein Anlagenbuch mit Prüfbefund: Besichtigen, Erproben, Messen, alles mit Datum, Prüfer:in, Umfang und Ergebnis. Übergeben Sie die Unterlagen vollständig an die Kund:innen. Im Streitfall ist ein sauberer Prüfbefund oft Ihr wichtigstes Beweismittel.

Messtechnik, Werkzeug, Bus: was Sie am Anfang wirklich brauchen
Sparen Sie nicht an der Messtechnik. Ein Installationstester, der alle Prüfungen nach OVE E 8101 abdeckt, ist Pflicht für jeden Prüfbefund. Beim restlichen Werkzeug können Sie klein anfangen und mit den Aufträgen wachsen.
| Posten | Rahmen | Hinweis |
|---|---|---|
| Installationstester (Isolation, Schleife, FI, Erdung) | rund 1.500 – 3.500 € | Kalibrierung regelmäßig einplanen |
| Zangenmessgerät, Spannungsprüfer, Leitungssucher | rund 500 – 1.200 € | Zweipoliger Spannungsprüfer gehört in jede Tasche |
| Handwerkzeug, Akku-Geräte, Kernbohrung, Leitern | rund 4.000 – 9.000 € | Ein Akku-System für alle Maschinen spart Geld |
| Firmenbus mit Regaleinbau | gebraucht rund 18.000 – 35.000 € | Alternativ Leasing, rund 450 – 750 € pro Monat |
| Erstes Materiallager im Bus | rund 1.500 – 3.000 € | Klemmen, Leitungen, Schutzschalter, Dosen |
| Software für Angebote, Rechnung, Prüfbefund | rund 40 – 150 € pro Monat | e-Rechnung an öffentliche Auftraggeber beachten |
| Website, Visitenkarten, Beschriftung | ab 1.800 € einmalig plus Hosting | Beschriftung am Bus wirkt jeden Tag |

Unterm Strich landen die meisten Gründer:innen bei 25.000 bis 60.000 €, je nachdem, ob der Bus gekauft oder geleast wird. Einen Teil davon finanziert der Lieferantenkredit des Großhandels, den Rest Eigenkapital oder ein Gründungskredit. Fragen Sie beim Gründerservice der WKO nach Förderungen für Jungunternehmer:innen, die Programme ändern sich regelmäßig.
Haftung und Versicherung
Ein Fehler in der Elektroinstallation kann einen Brand auslösen. Eine Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung ist für Elektrobetriebe gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber unverzichtbar. Hausverwaltungen und Generalunternehmer fragen regelmäßig nach dem Nachweis. Achten Sie darauf, dass Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Schäden an Leitungen und Mietsachschäden mitversichert sind. Wer PV-Anlagen errichtet, sollte die Montage auf fremden Dächern ausdrücklich einschließen lassen.
Dazu kommt die Gewährleistung: Für Ihre Arbeit haften Sie gegenüber Kund:innen nach den Regeln des ABGB. Ein Kostenvoranschlag gilt gegenüber Verbraucher:innen nach § 5 KSchG als verbindlich, wenn Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären. Was Sie bei Preisangaben und Angeboten beachten müssen, steht im Ratgeber zu Werbung und Preisangaben.
Der Markt: PV, Speicher, Wallbox und Sanierung
Kaum ein Gewerk hat so viele Anfragen wie die Elektrotechnik. Photovoltaik mit Speicher, Wallboxen in Wohnhausanlagen, Wärmepumpen, die einen neuen Stromkreis brauchen, und alte Installationen ohne Fehlerstromschutz in Altbauwohnungen sorgen für volle Auftragsbücher. Der Engpass sind Fachkräfte, nicht Kund:innen.
- PV und Speicher: Viele PV-Anbieter verkaufen und montieren Module, brauchen aber einen befugten Elektrobetrieb für den AC-Anschluss und die Fertigstellungsmeldung. Eine feste Partnerschaft bringt planbare Aufträge.
- Wallbox und Lastmanagement: In Wohnhausanlagen geht es um Lastmanagement, Zählerplatz und Zustimmung der Eigentümer:innen. Wer das sauber erklärt, wird von Hausverwaltungen weiterempfohlen.
- Überprüfungen und Befunde: Wiederkehrende Prüfungen für Betriebe, Vermieter:innen und Hausverwaltungen bringen Umsatz auch im Winter.
- Smart Home und Kommunikationstechnik: Netzwerk, Türsprechanlage und Beleuchtungssteuerung ergänzen das Kerngeschäft. Für reine Kommunikationselektronik gilt allerdings eine eigene Zugangsregelung.
Förderungen für PV, Speicher oder Ladeinfrastruktur ändern sich häufig. Versprechen Sie Kund:innen keine Förderhöhen, sondern verweisen Sie auf die aktuelle Ausschreibung und helfen Sie beim Antrag.
So kommen die ersten Kund:innen
Ein Beispiel: Ein Elektrotechniker aus dem Mühlviertel macht sich nach zwölf Jahren als Obermonteur selbstständig. Die ersten drei Monate leben von zwei Baumeistern, für die er schon als Angestellter gearbeitet hat, und von einem PV-Händler, der einen Partner für Fertigstellungsmeldungen sucht. Privatkund:innen kommen erst dazu, als sein Google-Profil die ersten zehn Bewertungen hat.
- Sprechen Sie Baumeister, Installateure und Hausverwaltungen in Ihrer Region direkt an. Ein Elektriker, der zurückruft und pünktlich kommt, ist gesucht.
- Legen Sie ein Google-Unternehmensprofil an und bitten Sie jede zufriedene Kundin um eine Bewertung, etwa mit einem Bewertungs-QR-Code auf der Rechnung.
- Zeigen Sie auf Ihrer Website Referenzfotos von Verteilern, Zählerplätzen und PV-Anlagen, natürlich mit Zustimmung der Eigentümer:innen. Was dort sonst hingehört, steht im Ratgeber zu Website-Inhalten.
- Vergessen Sie das Impressum nicht: Gewerbe, Behörde und Kammer gehören bei reglementierten Gewerben dazu. Details im Ratgeber zu den Pflichtangaben in Österreich.
Ihre Elektriker-Website, bevor der Bescheid da ist
Wir bauen Ihnen einen Gratis-Entwurf in 3 Tagen, mit Ihren Leistungen, Ihrem Einsatzgebiet und Platz für Referenzen. Sie entscheiden danach in Ruhe.
Kostenloser Entwurf Ihrer künftigen Betriebs-Website.
So machen Sie es richtig
- Gewerbeanmeldung früh einreichen und den Bescheid abwarten
- Technische Anschlussbedingungen des Netzbetreibers vor dem ersten Auftrag lesen
- Jede Erstprüfung im Anlagenbuch dokumentieren und übergeben
- Haftpflicht mit Tätigkeitsschäden und PV-Montage abschließen
Lieber nicht
- Aufträge zusagen, bevor die Gewerbeberechtigung rechtskräftig ist
- Mit eingeschränkter Berechtigung Arbeiten außerhalb des Umfangs annehmen
- Förderhöhen versprechen, die sich bis zum Antrag ändern können
- Am Installationstester sparen
Checkliste für Ihren Elektrobetrieb
- Befähigungsnachweis geklärt oder Prüfung terminiert
- Gewerbe Elektrotechnik angemeldet, Bescheid rechtskräftig
- Rechtsform gewählt, bei Bedarf Firmenbuch und gewerberechtlicher Geschäftsführer
- SVS-Anmeldung, Steuernummer und UID-Nummer vorhanden
- Zugang zum Portal des Netzbetreibers eingerichtet
- Installationstester kalibriert, Vorlagen für Anlagenbuch und Prüfbefund bereit
- Betriebshaftpflicht abgeschlossen
- Website mit Impressum, Google-Profil und Visitenkarten fertig
Quellen
- § 94 GewO 1994: Reglementierte Gewerbe (RIS)
- § 95 GewO 1994: Zuverlässigkeitsprüfung (RIS)
- § 19 GewO 1994: Individueller Befähigungsnachweis (RIS)
- § 39 GewO 1994: Gewerberechtlicher Geschäftsführer (RIS)
- Elektrotechnikverordnung 2020 (RIS)
- WKO: Zugang zum Gewerbe Elektrotechnik
- WKO: Befähigungsprüfung Elektrotechnik
- WKO: Prüfung elektrischer Anlagen und Dokumentation
- § 5 KSchG: Kostenvoranschlag (RIS)
- USP: Kleinunternehmerregelung
- GISA: Gewerbeinformationssystem Austria



